Kaum ist zum 1. November 2015 das neue Meldegesetz in Kraft getreten, das Vermieter verpflichtet, Mietern sowohl den Ein- als auch den Auszug zu bestätigen, wird es schon wieder geändert. Um Scheinanmeldungen zu verhindern, sollten Mieter die Bescheinigung des Vermieters dem Einwohnermeldeamt vorlegen. Der neue „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzs und weiterer…